Feuerwehr Mainz: Klassifizierung von Bränden

Schema zur Klassifizierung von Brandstellen

 

Schwelbrand, schlechte Rauchabführung, massive Rußablagerungen 

    

Schwelbrand, gute Rauchabführung, massive Rußablagerungen 

    

vollständige Verbrennung, schlechte Rauchabführung, massive Rußablagerungen 

    

vollständige Verbrennung, gute Rauchabführung, massive Rußablagerungen 

    

Schwelbrand, schlechte Rauchabführung, starke Rußablagerungen 

    

Schwelbrand, gute Rauchabführung, starke Rußablagerungen 

    

vollständige Verbrennung, schlechte Rauchabführung, starke Rußablagerungen 

    

vollständige Verbrennung, gute Rauchabführung, starke Rußablagerungen 

    

Schwelbrand, schlechte Rauchabführung, geringe Rußablagerungen 

    

Schwelbrand, gute Rauchabführung, geringe Rußablagerungen 

    

vollständige Verbrennung, schlechte Rauchabführung, geringe Rußablagerungen 

    

vollständige Verbrennung, gute Rauchabführung, geringe Rußablagerungen 

 

 

 

 

 

Einstufung in nebenstehende Gefährdungsbereiche (Art und Menge der brennbaren Stoffe):

Gefährdungsbereich GB 0 = Kleinbrände (Papierkorb, angebrannte Speisen, Brandbereiche mit beschränkter Ausdehnung).
Gefährdungsbereich GB 1 = Wohnungsbrände etc. (Küchen-, Keller, Dachräme, Büros, Läden).
Gefährdungsbereich GB 2 = Brände mit größeren Mengen an PVC, bromorganischen oder chlorhaltigen Stoffen.
Gefährdungsbereich GB 3 = Brände in Gewerbe und Industrie mit größeren Mengen kritischer Stoffe (PCB in elektrischen Betriebsmitteln, PCB in Holzschutzmitteln, Pflanzen- und Vorratsschutzmittel) 

GB 0

GB 1

GB 2

GB 3

Einstufung I - Vernachlässigbare Schadstoffbelastung, keine besonderen Schutzmaßnahmen 

Einstufung II - Erhöhte Schadstoffbelastungen möglich, Personenschutzmaßnahmen, Verhinderung von Verschleppungen 

Einstufung III - stark erhöhte Schadstoffbelastung wahrscheinlich, Sperrung der Einsatzstelle durch D-Dienst