Sicherheitshinweise
An dieser Stelle finden Sie nützliche Tipps und Ratschläge.
Rauchmelder retten Menschenleben
Feuerwehr warnt vor Gefahr durch Kohlenmonoxid
Lagerung brennbarer Flüssigkeit
Umgang mit Friteusen/ Fondeus/ Fettbränden
Grillzeit
Betrieb offener Kamine
Silvesterfeuerwerk
Spraydosen, Flüssiggas und Druckbehältern
Verhütung von Schäden in der Urlaubszeit
Sicherheitsratschläge für die Advents- und Weihnachtszeit
Verhaltensratschläge bei Unwetter-/ Sturmgefahren
Vermeidung von Wasserschäden bei Minustemperaturen
Hinweise zum Eichenprozessionsspinner
Rauchmelder retten Menschenleben
Rheinland-Pfalz hatte als erstes deutsches Bundesland die gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern im Wohnungsneubau mit Wirkung vom 31. Dezember 2003 eingeführt. Der Landtag hat am 27. Juni 2007 die Installationspflicht auch auf bestehende Wohnungen erweitert.
In der aktuellen Landesbauordnung heißt es im § 44 (8): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten.
Mit dieser Regelung soll beruhend
auf den Erfahrungen in den USA, England und Schweden der erreichte Ausstattungsgrad
von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern wesentlich erhöht werden.
Damit kann
erreicht werden, dass die Zahl der Brandtoten merklich gesenkt wird, denn etwa
80% der rund 600 Menschen, die in Deutschland jährlich Opfer eines Brandes
werden, sterben an Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder warnen unmittelbar nach einem
Brandausbruch, die Bewohner können sich unverzüglich in Sicherheit bringen,
die Feuerwehr alarmieren, Nachbarn informieren und gegebenenfalls mit Löscharbeiten
beginnen.
Informationen zu Rauchmeldern in privaten Haushalten finden
Sie auch hier:
Informationsflyer der
Initiative Rauchmelder-Lebensretter.de
Informationsfilm
der Initiative Rauchmelder-Lebensretter.de
"Wohnungsrauchmelder
hätte Leben retten können" (PDF- Datei)
Informationen
des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz
Internetseite
von www.rauchmelder-lebensretter.de
www.Qualitaetsrauchmelder.de
Höhere Qualität bei Rauchwarnmeldern mit „Q“
Einheitliche Kennzeichnung von Rauchwarnmeldern mit zuverlässiger Funktionsbereitschaft von mindestens 10 Jahren
Die erhöhten Qualitätskriterien und technischen Weiterentwicklungen bei Rauchwarnmeldern innerhalb der letzten Jahre konnten nicht mehr transparent durch ein gemeinsames Prüfzeichen am Markt dargestellt werden. Brandschützer und Fachberater forderten daher seit langem eine Kennzeichnung für qualitativ hochwertige Rauchwarnmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind.
Zur besseren Verbraucherinformation gibt es daher jetzt das neue „Q“: ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchwarnmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht.
Folgende Leistungsmerkmale sind ausschlaggebend:
- Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
- Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse
- Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer
Grundlage für das „Q“ ist die Erfüllung der erhöhten Anforderungen aus der neuen vfdb-Richtlinie 14-01. Die Prüfungen werden von notifizierten Prüfinstituten wie VdS Schadenverhütung und Kriwan Testzentrum durchgeführt.
Das neue „Q“ ersetzt keinesfalls die EN 14604, sondern ergänzt sie in Bezug auf Kriterien, die aufgrund der EN 14604 nicht gefordert werden, auf die sich also die CE-Kennzeichnung nicht bezieht. Beratern und Verbrauchern, die Wert auf besondere Qualität und Zuverlässigkeit legen, bietet es eine verlässliche Entscheidungshilfe.
„Endlich werden die mindestens 10 Jahre Lebensdauer nicht nur für die Batterie, sondern auch für den Rauchwarnmelder selbst geprüft und belegt“, erläutert Christian Rudolph, Vorsitzender des Forums Brandrauchprävention in der vfdb. Der Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), Bernd Pawelke, erklärt den Nutzen für den Verbraucher: „Das neue ‚Q’ bietet eine unabhängige und einheitliche Kennzeichnung von Qualitätsmeldern zur Orientierung am Markt. Brandschützer, Dienstleister und Berater haben zudem Antworten auf Verbraucherfragen, wenn es um die qualitative Unterscheidung von Rauchwarnmeldern geht.“
Feuerwehr warnt vor Gefahr durch Kohlenmonoxid
Es ist geruchs- und geschmacklos, und schon wenige Atemzüge können zum Tod führen: Kohlenmonoxid entsteht bei einem unvollständigen Verbrennungsvorgang. „Häufig ist eine fehlerhafte Verbrennung in Gasthermen die Ursache von Unfällen“, warnt Hartmut Ziebs, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, angesichts der jüngsten Feuerwehreinsätze aufgrund von teils tödlich verlaufenen Kohlenmonoxidvergiftungen.
Eine weitere Gefahrenquelle ist das Betreiben von Gasstrahlern oder -pilzen in geschlossenen
Räumen. Zudem setzen auch Verbrennungsmotoren das Gas frei: „Der Benzin-Rasenmäher
oder die Benzin-Kettensäge sollte deshalb nie in der geschlossenen Garage
repariert und dann ausprobiert werden“, mahnt Ziebs. „Kohlenmonoxid kann ein Mensch nicht bemerken – es löst bei uns keine Warnsensoren
aus wie etwa Erdgas, dem ein warnender Geruchsstoff beigemischt ist“, erklärt der DFV-Vizepräsident.
Das Gas mit dem Kürzel CO bindet sich im Blut an die roten Blutkörperchen
(Hämoglobin) und verdrängt dabei den Sauerstoff. Nach wenigen Atemzügen kann dies
bereits zu schweren Vergiftungserscheinungen und zum Tod führen. „Schon im Verdachtsfall
einer Kohlenmonoxidvergiftung sollte man schnell reagieren“, appelliert Ziebs.
Der Deutsche Feuerwehrverband gibt dafür folgende Handlungshinweise:
• Nehmen Sie beim Betrieb gasbetriebener Geräte plötzlich auftretende Kopfschmerzen
ernst – sie sind ein erstes Anzeichen für eine mögliche Vergiftung.
Begleitet werden sie unter Umständen von Bewusstseinseintrübung.
• Beim Verdacht des Auftretens von Kohlenmonoxid verlassen Sie sofort den betroffenen
Raum. Sofern möglich, sollte man die Fenster öffnen, um zu lüften.
• Wenn es Ihnen ohne Eigengefährdung möglich ist, schalten Sie das möglicherweise
verursachende gasbetriebene Gerät aus.
• Alarmieren Sie im Verdachtsfall Feuerwehr und Rettungsdienst über die
europaweit gültige Notrufnummer 112!
Nicht nur umsichtiges Handeln, sondern auch technische Vorsorge können dazu beitragen,
Unfälle zu verhindern:
• Ein wichtiger Beitrag zur Prävention ist die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage
zum Beispiel durch den Schornsteinfeger. Diese ist ein Mal pro Jahr Pflicht.
So kann beispielsweise festgestellt werden, ob ein Lüftungskanal blockiert wird und
die Heizgase oder Abgase daher nicht einwandfrei abziehen. Dies kann auch durch
Vogelnester verursacht werden.
• Verwenden Sie die Anlagen sachgemäß. Bei Etagenheizungen sind die Lüftungsschlitze
der jeweiligen Türen der Gasthermen frei zu halten und nicht zu verstellen,
sonst erhält die Anlage zu wenig Sauerstoff.
• Es gibt mittlerweile Rauchmelder, die auch vor der Freisetzung von Kohlenmonoxid
warnen. Sinnvoll ist die Installation eines solchen Gerätes in der Nähe der Gastherme.
Erhältlich sind diese speziellen CO-Melder im Fachhandel.
Lagerung brennbarer Flüssigkeiten
Für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten
gelten folgende Regeln:
-
In Kleingaragen dürfen nicht mehr als 20 Liter Benzin und bis zu 200 Litern Heizöl in verschlossenen, bruchsicheren Behältern, andere brennbare Stoffe nur in unbedeutenden Mengen gelagert werden (die Tanks von Kraftfahrzeugen sind hiervon ausgenommen)
In Gebäuden ist Heizöl in separaten
Heizöllagerräumen zu lagern
Für die Lagerung außerhalb von Heizöllagerräumen gelten folgende Höchstmengen:
- in Kanistern bis zu 40 Liter je Wohnung
-in ortsfesten Behältern bis zu 100 Liter je Wohnung
-in Räumen ohne Feuerstätten bis zu 620 Liter je Wohnung, -jedoch nicht mehr als insgesamt 5.000 Liter je Gebäude
Leichtentzündliche Flüssigkeiten, deren Flammpunkt unter 21 Grad Celsius liegt (Klasse A I), dürfen in Wohnungen nur bis zu einem Liter, in Kellerräumen bei Verwendung unzerbrechlicher Gefäße bis zu 20 Liter aufbewahrt werden
Flüssigkeiten, deren Flammpunkt über 65 Grad Celsius liegt (Klasse A III) oder die mit Wasser mischbar sind (Klasse B), dürfen in Wohnungen bis zu 5 Liter, in Kellerräumen bei Verwendung unzerbrechlicher Gefäße bis zu 20 Liter aufbewahrt werden
Als brennbare Flüssigkeiten gelten nicht nur Benzin und Heizöl, sonder z.B. auch Farben, Lacke, Alkohol, Spiritus usw.
Quelle: Merkblatt zur Schadenverhütung - Hessische Brandversicherungskammer
Sicherheitshinweise zum Umgang mit Friteusen/ Fondues und Fettbränden
Friteusen sollten niemals unter eingeschalteten Dunstabzugshauben betrieben werden. Leichtflüchtige Fettbestandteile bilden mit ausreichender Luftverwirbelung leichtentzündliche Gemische.
Auf Überhitzung des Fritierfettes achten; nur hochsiedende Fette, keinesfalls normales Haushaltsöl zum Fritieren verwenden.
Download: Video Fettexplosion (4,33 MB)
Ausreichend erwärmtes Fritierfett hat Temperaturen von weit über 100 Grad Celsius. Gerät Wasser, z.B. in Form von Eis bei tiefgekühltem Fritiergut, in heißes Fett, verdampft es sofort. Dabei tritt eine erhebliche Volumenzunahme ein (Anmerkung: aus einem Liter Wasser entstehen etwa 1.700 Liter Wasserdampf). Es kommt zum eruptionsartigen Überschäumen des heißen Fettes, das sich bei entsprechender Luftverwirbelung schlagartig entzünden kann (Fettexplosion).
Niemals
Fettbrände in Pfannen, Töpfen, Friteusen o.ä. Gefäßen
mit Wasser löschen!
Das ins flüssige Fett eindringende
Wasser verdampft schlagartig. Dabei vergrößert es sein Volumen (flüssig
nach dampfförmig) um das 1700-fache (!) und schleudert so feinste, brennende
Fetttröpfchen- wie ein Feuerspucker- aus dem Gefäß. Der entstehende-
bis einige Meter durchmessende- Feuerball entzündet alles in seiner Umgebung.
Wer sich noch selbst retten kann und die schweren Verbrennungen überlebt,
bleibt oft ein lebenlang gezeichnet. Vom Sachschaden mal ganz abgesehen.
Solche Brände werden von Laien durch das Abdecken des Gefäßes
mit einem passenden Deckel am einfachsten gelöscht. Auch entsprechend geeignete
Feuerlöscher können verwendet werden. Wichtig ist es zudem, die weitere
Energiezufuhr der Kochstelle oder des Gerätes abzuschalten. Die Feuerwehr
sollte auf jeden Fall gerufen werden, denn auch nach einigen Minuten kann sich
das Fett nach dem Entfernen des Deckels wieder entzünden. Auch kann sich
der Brand beispielsweise durch die Dunstabzugshaube unbemerkt ausdehnen. Die Feuerwehr
ist es auch die mit entsprechenden öffentlichen Vorführungen bei Gelegenheiten,
wie zum Beispiel dem "Tag der offenen Tür" auf die Brisanz dieser
Haushaltsbrände hinweist.
Bei Fondues, Raclettes, Feuerzangenbowlen u.a. werden die Öfchen mit Spiritus (Flammpunkt unter 21 Grad Celsius) betrieben. Der Umgang mit dieser leichtentzündlichen Flüssigkeit erfordert besondere Vorsicht. Niemals in noch heiße, ausgebrannte Behälter Brennstoff nachgießen.
Für
alle Fälle immer ein angefeuchtetes Handtuch zum Ersticken der Flamme bereithalten.
Niemals Benzin, Feuerzeugbenzin o.ä. verwenden; Explosionsgefahr!
Sicherheitshinweise für die Grillzeit
Der unsachgemäße Umgang mit Grillgeräten und Brandbeschleunigern im Garten, auf dem Balkon usw. kann sehr leicht zu Brand- oder Unfallgefahren führen.
Aus diesem Grund sollten die nachfolgenden Sicherheitshinweise beachtet werden:
-
Der Grill muss standsicher auf einem festen Untergrund stehen.
- Grill im Windschatten aufbauen
Zu brennbaren Gegenständen wie z.B. Gardinen, Sonnenschirmen etc. ausreichend Sicherheitsabstand einhalten.
Verwenden Sie zum Anzünden nur handelsübliche Kohleanzünder.
Niemals Spiritus, Terpentin oder ähnliches verwenden- weder zum Anzünden noch zum Nachgießen
Kinder nicht in der Nähe des Grills spielen oder herumtoben lassen- Sicherheitsabstand 2-3 m.
- Nie den Grill von Kindern bedienen oder anzünden lassen.
-
Grillhandschuhe und lange Grillzangen verwenden
- Den Grill niemals
unbeaufsichtigt lassen
Kippen Sie evtl. noch glimmende Holzkohlereste nicht in den Mülleimer.
Halten Sie sicherheitshalber immer ein Löschgerät (z.B. gefüllter Wassereimer, Kübel mit Sand, Löschdecke) bereit
- Brennendes Fett niemals mit Wasser, sondern
durch Abdecken löschen: Gefahr einer Fettexplosion!
- Feuer
und Glut nach dem Grillen vollständig auskühlen und niemals unbeaufsichtigt
lassen.
- Wichtigste Erste-Hilfe-Maßnahme bei Verbrennungen: Die verbrannten Stellen sofort für 10 Minuten mit Wasser (nicht kälter als 15°C) kühlen und gleich den Notarzt rufen, bzw. den Arzt aufsuchen.
Mehr Tipps zum Thema Brandverletzungen bei Kindern und Jugendlichen gibt es auf der Homepage der Initiative für brandverletzte Kinder "Paulinchen e.V.".
Informationsflyer
der Initiative für brandverletzte Kinder
"Paulinchen e.V.":
So schützen Sie Ihr Kind vor Verbrennungen und Verbrühungen
Brandsicherheit beim Betrieb offener Kamine
In der kalten Jahreszeit erfreuen sich offene Kamine als Zweitheizung immer größerer Beliebtheit.
Die gesetzlichen Grundlagen zum Einbau eines offenen Kamins in ein Gebäude sind in der Landesbauordnung, der Feuerungsverordnung sowie in den Richtlinien über Feuerungsanlagen, Wärmepumpen und Brennstofflagerung festgeschrieben. Die Bescheinigung zum Betrieb eines offenen Kamins wird durch den Bezirksschornsteinfegermeister ausgestellt. Der Bezirksschornsteinfegermeister berät auch den Verbraucher.
Besonders beim Verbrennen von harzreichen Hölzern, wie zum Beispiel Fichten- oder Kiefernholz kommt es zu starkem Funkenflug, es besteht die Gefahr eines Brandes. Um dies zu vermeiden, muss vor dem Kamin mindestens eine 50 cm breite Bodenplatte aus feuerbeständigem Material (Stahl, Fliesen) verlegt sein. Diese Bodenplatte muss seitlich mindestens 30 Zentimeter über die Öffnung des Kamins hinausragen. Außerdem ist es empfehlenswert, vor der Öffnung ein Funkenfluggitter anzubringen.
Durch die Strahlungswärme können ungeschützte Bauteile und Möbel aus brennbarem Material in Brand geraten. Um eine Brandgefahr auszuschließen, muss ein Sicherheitsabstand der brennbaren Teile vom Kamin von mindestens 80 Zentimeter eingehalten werden.
Beim Anzünden sollte der Kamin mit feinem Anzündholz langsam aufgeheizt und anschließend kontinuierlich befeuert werden.
Nach dem Bundesimmisionsschutzgesetz dürfen in häuslichen Feuerstätten nur raucharme Brennstoffe und naturbelassenes Holz (in Stücken oder Scheiten) verbrannt werden. Auf keinen Fall darf Holz verbrannt werden, das lackiert oder sonstwie chemisch behandelt wurde. Auch Spanplatten und Tischlerplatten gehören wegen der Bindemittel und Leimbestandteile nicht in den Kamin.
Grundsätzlich sollte ein offener Kamin niemals ohne Aufsicht beheizt werden.
Sicherheitshinweise zum Silvesterfeuerwerk
Durch unsachgemäßen oder unachtsamen Umgang mit Silvesterfeuerwerk ereignen sich jedes Jahr zahlreiche Unfälle und Brände. Die Tatsache, dass Feuerwerkartikel frei verkäuflich sind, darf nicht darüber hinweg täuschen, dass hier mit Sprengstoffen umgegangen wird.
Ratschläge zum Jahreswechsel:
- Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände, achten Sie auf die Einhaltung der Altersvorschriften
- Beaufsichtigen Sie Kinder und Jugendliche und leiten Sie sie an
- Nur zugelassene Feuerwerksartikel verwenden
- Knallkörper, Raketen und dgl. nur im Freien verwenden
- Lesen Sie unbedingt die Gebrauchsanweisung
- Angezündete Knallkörper sofort wegwerfen, nicht gezündetes Feuerwerk nicht nachzünden oder nachkontrollieren, sondern mit Wasser ablöschen um ein unkontrolliertes Zünden zu verhindern.
- Raketen nur senkrecht abfeuern, sicheren Standplatz (z.B. leere Flaschen im Flaschenkasten) auswählen
- Auf die Flugrichtung achten (Dächer, Vordächer, geöffnete Fenster)
- Mit Feuerwerkskörpern niemals nach Personen werfen oder auf Personen zielen
- Auf brennbare Gegenstände in der Nähe achten
- Feuerwerk nur dort zünden, wo dies erlaubt ist. Beachten Sie örtliche Regelungen!
- Löschmittel bereitstellen
Im Brandfall:
- Ruhe bewahren und überlegt handeln
- Notruf 112 wählen
- Löschversuche nur unternehmen, sofern man sich nicht selbst in Gefahr bringt
- Nachbarn bzw. Betroffene warnen und Gefahrenbereich verlassen
- Feuerwehr vor Ort einweisen
Bei Verletzungen:
- Verbrennungen und Brandwunden mit Leitungswasser kühlen, keine Salben oder Puder verwenden
- Bei größeren Brandwunden und bei Verletzungen Arzt aufsuchen bzw. den Rettungsdienst verständigen (Notruf 112)
Weitere Informationen zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk:
Sicherheitshinweise zu Spraydosen, Flüssiggas und Druckbehältern
Unter Druck
verflüssigte brennbare Gase, sog. Flüssiggase, sind als sauberer
Brennstoff in Haushaltungen, Gewerbe oder auch bei Camping- und Freizeitarbeiten
beliebt.
Flüssiggas lässt sich leicht in einfachen Stahlblechflaschen
oder -tanks transportieren bzw. lagern; es ist schwerer als Luft. Unkontrolliert
ausströmendes Gas bildet regelrecht unsichtbare Seen an tiefer gelegenen
Stellen, die hochexplosiv sind.
Das Aufstellen bzw. Lagern von Flüssiggasbehältern
ist unzulässig in Räumen unter Erdniveau (Kellerräume), in Treppenräumen,
Fluren, Durchgängen und Durchfahrten
Der Umgang mit Flüssiggas setzt
größte Vorsicht voraus; Installationen dürfen deshalb nur von
anerkannten Fachleuten durchgeführt werden
Verhütung von Schäden in der Urlaubszeit
Viele Brände haben technische Ursachen, z.B. Heißlaufen von Motoren, Kurzschluß Überhitzung von Geräten usw.. Solange jemand zu Hause ist, kann ein Defekt oft rechtzeitig bemerkt und damit Schaden verhindert werden.
Sind Haus oder Wohnung vorübergehend unbewohnt, z.B. weil Sie im Urlaub sind, liegen die Dinge anders. Die Gefahr eines Einbruchs, einer Brandstiftung oder eines technischen Defektes, der zu erheblichen Schäden führen kann, steigt. Deshalb sollten Sie rechtzeitig Vorsorge treffen, und zwar durch
Technische Maßnahmen:
Wasserleitungen, insbesondere Geräteschläuche (z.B. Waschmaschine, Spülmaschine) abstellen
Sämtliche elektrische Stromkreise (soweit möglich) unterbrechen, ggf. Sicherung ausschalten
Antennenstecker und Netzstecker von empfindlichen elektronischen Geräten (z.B. Fernseher) herausziehen
Keine brennbaren Flüssigkeiten und Gase (z.B. Spraydosen) in der Nähe von Wärmequellen lagern
Gasversorgung abstellen
Vorbeugende Maßnahmen:
Sämtliche Außentüren (Haustüren, Terassen- und Balkontüren, Kellertüren) fest verschließen
Abdeckungen von Lichtschächten, Kellerfenstern usw. sichern
Sämtliche Türen im Haus schließen (jedoch nicht abschließen), um evtl. Rauch- und Brandausbreitung zu verhindern
Brennbares Material, z.B. Altpapier, Autoreifen u.dgl., im Außenbereich entfernen (dem Brandstifter das Material wegnehmen). Ordnung und Sauberkeit hilft Brände verhüten
Nachts für Außenbeleuchtung sorgen; Licht schreckt Einbrecher und Brandstifter ab
Feuergefährliche Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen (z.B. ölige/fettige Lappen), entfernen
-
Nachbarn um Beaufsichtigung der Wohnung bzw. des Hauses bitten, ggf. Schlüssel überlassen. Urlaubsanschrift hinterlassen
Löschmittel bereitstellen
Quelle: Merkblatt zur Schadenverhütung - Hessische Brandversicherungskammer
Sicherheitsratschläge für die Advents- und Weihnachtszeit
Jedes Jahr ereignen sich bundesweit viele Brände, die auf den unvorsichtigen Umgang mit Kerzenlicht und entflammbarer Weihnachtsdekoration zurückzuführen sind. Sie verursachen durch ihr teilweise explosionsartiges Abbrennen nicht nur hohe Sachschäden, sondern bringen auch Menschenleben in Gefahr.
Beachten Sie daher folgenden Sicherheitsratschläge:
- Stellen Sie das Adventsgesteck auf eine feuerfeste Unterlage aus Porzellan- oder Steingut.
- Achten Sie ausreichend Abstand zu leicht brennbaren Gegenständen, wie z.B. Vorhänge, Christbaumschmuck oder Tannenzweige.
- Brennende Kerzen dürfen niemals unbeaufsichtigt sein und Kinder nie mit brennenden Kerzen allein im Zimmer lassen. Geben Sie auch auf ihre Hunde und Katzen Acht, da diese gerne mit dem glitzernden Weihnachtsschmuck spielen.
- Abgebrannte Kerzen sind rechtzeitig auszuwechseln.
- Streichhölzer und Feuerzeuge sind an einem vor Kindern sicheren Ort aufbewahren bzw. Kinder sollten nur unter Anleitung von Erwachsenen mit Streichholz und Feuerzeug umgehen.
- Der Weihnachtsbaum sollte nicht austrocknen. Stellen Sie den Baum in ein standfestes Gestell mit Wasserreservoir auf und füllen sie es ständig nach. Trockene Zweige am Adventsgesteck sollte rechtzeitig durch frisches Tannengrün ersetzen werden.
- Bevor Sie die Kerzen am Baum anzünden, halten Sie einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher in greifbarer Nähe bereit. Stellen Sie diesen aber bitte nicht unmittelbar neben dem Weihnachtsbaum ab, denn dann kommen Sie im Brandfall nicht mehr heran.
- Zünden Sie die Kerzen zuerst an der Spitze des Baumes an. Beim Löschen der Kerzen gehen Sie in umgekehrter Richtung vor. Dann am besten mit einem Kerzenlöscher. Der mögliche Funkenflug durch das Auspusten ist nicht
ungefährlich. - Wohnungstüren dürfen nicht eingeengt oder versperrt werden, um im Brandfall eine schnelle Flucht aus dem Zimmer zu ermöglichen.
- Funktionierende Rauchmelder in der Wohnung verringern das Risiko der unbemerkten Brandausbreitung enorm, weil sie rechtzeitig Alarm geben.
Fast alle Vorsichtsmaßnahmen, die bei der Verwendung von Wachskerzen notwendig sind, entfallen. wenn Sie elektrische Lichterketten verwenden: Verzichten Sie daher zu Ihrer Sicherheit - und besonders wenn noch kleine Kinder im Haushalt leben - auf echte Kerzen am Weihnachtsbaum.
Moderne Lichterketten, beispielsweise mit Flackerlicht, sind eine gute Alternative. Achten Sie jedoch beim Kauf auf das "GS"-Zeichen (für Geprüfte Sicherheit durch Zertifizierungsstellen wie TÜV oder VDE).
Was tun, wenn es doch brennt?
- Versuchen Sie nur die Flammen zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Denn: Brandrauch ist giftig.
- Verlassen Sie sofort das Zimmer.
- Ziehen Sie die Türen zu, schließen Sie aber nicht ab.
- Rufen Sie die Feuerwehr - Notruf 112 wählen.
- Informieren Sie auch Ihre Nachbarn.
- Gehen Sie ins Freie.
- Warten Sie vor dem Haus auf die Feuerwehr und weisen Sie die Einsatzkräfte ein.
Die Feuerwehr Mainz wünscht Ihnen eine besinnliche und unfallfreie Weihnachtszeit.
Verhaltensratschläge bei Unwetterwarnungen
Personen werden häufig durch Bäume, herabfallende oder herumfliegende Gegenstände verletzt. Informieren Sie sich über Radio, Fernseher oder Internet über aktuelle Wetterwarnungen.
Verhaltensratschläge:
- Verlassen Sie während des Unwetters das Haus möglichst nicht, Wohnwagen bieten keinen Schutz vor diesen Wetterereignissen, suchen Sie möglichst Schutz in festen Gebäuden
- Nehmen Sie lose Gegenstände ins Haus oder befestigen sie diese (z.B. Sonnenschirme, Fensterläden, Rollläden)
- Meiden Sie Wälder und Alleen nicht nur während, sondern auch nach dem Orkan. Instabile Bäume und herabfallende Äste gefährden Sie auch in den Stunden danach
- Stellen Sie Fahrzeuge vorausschauend und sicher ab, passen Sie Ihre Fahrweise den Windverhältnissen an
- Halten Sie sich von Gerüsten und herabhängenden Stromleitungen fern
- Schützen Sie Keller und Niedergänge rechtzeitig vor eindringendem Wasser, wenn Überflutungsgefahr besteht
- Achten Sie darauf, dass Rückschlagventile im Keller funktionsfähig sind
- Denken Sie an Menschen in Ihrer Umgebung, die hilfsbedürftig sind oder die kein Deutsch verstehen. Sie benötigen Ihre Unterstützung.
Allgemein gilt:
Melden Sie Gefahrenstellen
und Schäden, bei denen Sie Hilfe brauchen, unter der Notrufnummer 112.
Bitte halten Sie die Telefonleitungen während eines Unwetters für Notfälle
frei und melden Sie Schäden, von denen keine akute Gefahr ausgeht, erst nach
dem Ende des Unwetterschubes.
(Quelle: Deutscher Feuerwehrband/ DWD/ DKKV)
Amtliche Unwetterwarnungen und Informationen zur aktuellen Warnlage finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Wetterdienstes:
http://www.dwd.de/de/WundK/Warnungen/index.htm
Was kann man zur Vorbeugung tun?
Regelmäßige Prüfung
der Funktionsfähig einer Taschenlampe
der Funktionsfähigkeit eines batteriebetriebenen Radios
von Dachbedeckungen sowie Kaminen, Beschädigungen beseitigen
von Antennen, Satelittenschüsseln sowie Solaranlagen
der Stabilität von Vordächern und Vorbauten
von Fassadenverkleidungen und Fensterladenarretierungen
des Baumbestandes auf Ihrem Grundstück auf morsche und lose Äste
Informationsflyer
des DKKV (Deutsches Komitee Katastrophenvorsorge e.V.) zur Selbsthilfe bei Unwettern:
Infoflyer "Unwetter über Europa"
Vermeidung von Wasserschäden bei Minustemperaturen
Neben den Beeinflussungen durch die Witterung z. B. im Straßenverkehr können auch im Haushalt Probleme auftauchen. Es muss besonders damit gerechnet werden, dass Leitungen und Anlagen in ungeschützten Bereichen einfrieren und entweder dabei oder beim Auftauen einen Schaden verursachen.
Stehendes oder nur sehr schwach
fließendes Wasser kann durch Kälteeinfluss gefrieren. Dabei dehnt sich
das entstehende Eis aus und kann zum Beispiel Leitungen und umgebendes Mauerwerk
aufsprengen. Werden derartige Schäden zu spät bemerkt, entsteht zudem
im Frühjahr bzw. bei einsetzendem Tauwetter beim Auftauen ein Wasserschaden.
Ungeschützte
wasserführende Armaturen - beispielsweise Leitungen in Freibereichen oder
in Gärten, aber auch stillgelegte Heizungseinrichtungen - sollten daher nicht
unnötig der Kälte ausgesetzt werden. Wenn möglich sind diese Anlagen
vollständig zu entleeren.
Ist es nicht möglich, das Wasser komplett
abzulassen, sollte für einen ständigen geringen Wasserdurchfluss gesorgt
werden. Zusätzliche Isolierungen können ebenso das Eindringen der Kälte
verzögern. Bei länger anhaltendem Frost ist jedoch auch mit diesen Hilfsmitteln
ein Einfrieren nicht sicher auszuschließen.
Ist es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen
dennoch zu gefrorenem Wasser in Leitungen oder sonstigen Anlagen gekommen, muss
das Wasser vorsichtig aufgetaut werden. Hier empfiehlt sich zum Beispiel der Einsatz
von heißen Ziegelsteinen, Heizmatten oder Wärmflaschen, aber auch von
Haartrocknern, Heizlüftern und Heißluftgebläsen. Dabei ist aber
unbedingt zu beachten, dass diese Geräte nicht unbeaufsichtigt betrieben
werden sollten, da durch Überhitzung auch eine Brandgefahr besteht. Von der
Verwendung von offenem Feuer oder von direktem Einsatz von Strom zum Auftauen
ist aufgrund der drohenden Gefahren (Brandgefahr, Stromschlag) abzuraten. Im Zweifelsfall
sollte ein Fachmann (z.B. Klempner oder Installateur) zu Rate gezogen werden,
um das eingefrorene Wasser wieder zu entfernen. Überprüfen Sie aber
immer vor dem Auftauen bzw. einsetzendem Tauwetter die gefrorenen Anlagenteile
auf eventuelle Undichtigkeiten und Risse, die beim Frost aufgrund der Ausdehnung
entstanden sein könnten. Tauen die Leitung unkontrolliert auf, können
die defekten Leitungen einen immensen Wasserschaden verursachen. Schwachpunkte
sind hierbei u. a. die Eckventile.
Hinweise zum Eichenprozessionsspinner
Der
Eichenprozessionsspinner ist in Süd- und Mitteleuropa verbreitet. Seit 2003
ist ein verstärkter Befallsdruck im Westen Deutschlands zu verzeichnen. Mit
einer Geschwindigkeit von 20 30 Km pro Jahr ist das Insekt von Belgien
und Holland kommend am linken Niederrhein in den vergangenen Jahren vermehrt auch
in unser Gebiet eingewandert. Hauptsächlich an Eichen und nur gelegentlich
auch an Hainbuchen sind die Anfang Mai schlüpfenden Raupen, die Lichtungs-
und Kahlfraß an den Wirtsbäumen verursachen, anzutreffen. Aus forstwirtschaftlichen
Gründen sind Maßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner nur in Ausnahmefällen
gerechtfertigt.
Für den Menschen im besiedelten Raum sind in erster
Linie die Haare der 3. Larvengeneration Ende Mai/Anfang Juni durch ihre Allergie
auslösende Wirkung problematisch. Bei Hautkontakt können Rötungen
und Quaddeln, Entzündungen oder Knötchen entstehen, die ca. 1 bis 2
Wochen anhalten. Eingeatmete Härchen lösen bronchitische Reizungen und
Husten aus.
In stark frequentierten Bereichen lässt das zuständige
Grünamt die Raupennester (Gespinste) durch einen Fachbetrieb entfernen. Entlegene
Befallsstandorte erfordern kein unmittelbares Handeln. Das Lagern oder gar Berühren
der Gespinste sollte jedoch in jedem Fall vermieden werden.
Vorsichtsmaßnahmen:
- Grundsätzlich die Befallsareale meiden
- Raupen und Gespinste nicht berühren
- Sofortiger Kleiderwechsel und Duschbad mit Haarreinigung nach Kontakt mit Raupenhaaren
- Empfindliche Hautbereiche (z.B. Nacken, Hals, Unterarme) schützen
- Auf Holzernte oder Pflegemaßnahmen verzichen solange Raupennester erkennbar sind
- Bekämpfung wegen gesundheitlicher Belastung und spezieller Arbeitstechnik nur von Fachleuten durchführen lassen
Download/ Link:
Info-Merkblatt der Bay. Landesanstalt für Forstwirtschaft (PDF)
Wikipedia "Eichenprozessionsspinner" (externer Link)